Endlich scheint sich der Wind in die richtige Richtung zu drehen. Ob es nur ein laues Lüftchen wird oder ob er kräftig wehen wird, lässt sich derzeit noch nicht vorhersagen.
Der unsägliche Entwurf eines Bebauungsplans für den Winterstein, der von den vier Anrainerkommunen im Januar 2020 veröffentlicht wurde, ist aber sicherlich vom Tisch!
Dieser Bebauungsplan war von Anfang an zur Verhinderung eines effektiven Windparks gedacht und widerspricht – wie schon immer von Querstellen und anderen Organisationen betont wurde – den Vorgaben des TPEE, verstößt somit gegen übergeordnetes Planungsrecht und ist damit nichtig.
Ist eigentlich öffentlich, wie viel Geld die Kommunen für diesen Verhinderungsentwurf in den letzten Jahren zum Fenster hinausgeworfen haben? Dieses Geld hätte man sinnvoller in die Planung eines ohnehin kommenden Windparks stecken können. Aber manchmal sind Lernprozesse teuer erkauft.
Auch wenn die Stellungnahme des Regierungspräsidenten zum Bebauungsplan bisher von der Stadt Friedberg noch nicht veröffentlicht wurde, wird durch einige Formulierungen in der neuen „Absichtserklärung“ der vier Anrainerkommunen deutlich, dass die Kritik vernichtend ausgefallen sein muss. Der RP wird folgendermaßen wiedergegeben: „Im Vorranggebiet Windenergie habe diese Nutzung Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungen.“ „Der Bebauungsplan sei zwingend an die Ziele der Raumordnung anzupassen, ansonsten sei er unwirksam.“
Aufgrund dieser Kritik beginnt offenbar ein Umdenken. In der sog. Absichtserklärung „bekennen sich alle Unterzeichnenden dazu, eine besitzartenübergreifende und optimierte Planung von Windenergieanlagen im Windvorranggebiet 7805 ‚Winterstein‘ unter Ausnutzung des Windpotentials des Gesamtstandortes zuzulassen und aktiv zu unterstützen. Es soll ein gemeinsames Windparklayout erarbeitet werden.“
Der Windpark-Winterstein wird also kommen! Zum Nutzen von Klima, Energiewende, Wald und kommunalen Einnahmen sollte es jetzt schnell gehen, denn sehr viel Zeit wurde bereits verspielt. Auch wenn es nicht in 6 Monaten klappen wird, wie unser vermutlich nächster Bundeskanzler in Aussicht stellt. Sechs Jahre darf es jedenfalls nicht mehr dauern, bis sich endlich Windräder auf dem Winterstein drehen. Die Anrainerkommunen sollten jetzt darauf hinarbeiten, dass sie selbst und ihre Bürger:innen auch finanziell von dem Windpark profitieren und nicht nur Zuschauer sind. Windkraft ist nicht nur unverzichtbar für die Energiewende, sondern kann auch eine nicht zu verachtende Einnahmequelle für die Kommunen sein. Nicht zu vergessen ist auch eine direkte Bürgerbeteiligung, die von Windsparbriefen bis zu Bürgerwindrädern reichen kann. Die Verwaltungen sollten dies jetzt ausloten und gegebenenfalls die notwendige Fachkompetenz einholen, z.B. bei Kommunen, die diese Prozess bereits durchlaufen haben (z.B. Grävenwiesbach), oder bei Energiegenossenschaften, die Bürgerwindräder betreiben (z.B. Energiegenossenschaft Main-Kinzigtal). Auch im Bündnis Windpark Winterstein gibt es Ansprechpartner in Sachen Windkraft und Naturschutz, die zu Gesprächen bereit sind oder Kontakte vermitteln können.
Interessant dürfte in diesem Zusammenhang sein, dass das Bündnis Windpark Winterstein am Sonntag, dem 07. November 2021, seine Inforeihen zu Windparks in der Umgebung mit einer Windpark-Begehung in Grävenwiesbach fortsetzt. Bürgermeister Roland Seel aus Grävenwiesbach wird dabei über die Entstehung des Windparks berichten und Fragen beantworten.
Wir wollen zuversichtlich sein, dass der Wind bald auch kräftig für einen Windpark Winterstein wehen wird.