Die Stadt Friedberg hat im Rahmen einer „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ den gemeinsamen Bebauungsplan Nr. 92 „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ der Kommunen Friedberg, Ober-Mörlen, Rosbach und Wehrheim offengelegt, der das Windvorranggebiet auf dem Winterstein einschließt. Vgl. https://friedberg-hessen.de/index_main.php?modules=news&callmode=1&unid=858&ispar=1&websiteid=normal&PHPSESSID=5e0050b7f14b477bfc86cc1af47b51bc
Dieser Bebauungsplan ist aus unserer Sicht ein „Verhinderungsplan“ von Windenergieanlagen und unterläuft damit das Windvorranggebiet und die Ziele des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien“ (TPEE). Querstellen-Friedberg hat die nachfolgende Stellungnahme eingereicht und fordert alle Bürger*innen der vier Anliegergemeinden auf, sich für einen Windpark auf dem Winterstein einzusetzen, damit auch wir hier vor Ort einen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten.
Stellungnahme von Querstellen-Friedberg zum Bebauungsplan Nr. 92 „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“:
Querstellen-Friedberg setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 2010 für den Ausstieg aus der Atom- und Kohlekraft und für den vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien ein. Die Dringlichkeit dieses Ziels wird uns inzwischen täglich durch die sich dramatisch verschärfende Klimakrise vor Augen geführt. Da der vorliegende Bebauungsplan Nr. 92 das im TPEE (Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien, vom März 2020) festgelegte Windvorranggebiet 7805 einschließt, beeinflusst er in hohem Maße die Errichtung eines zukünftigen Windparks im Wintersteingebiet, weshalb wir dazu Stellung nehmen.
Unsere Beurteilung des Bebauungsplans Nr. 92:
Die Ausweisung von Windvorranggebieten dient dazu, dort mit Vorrang – wie es der Name bereits sagt – Windenergieanlagen zu realisieren. Querstellen-Friedberg ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Bebauungsplan Nr. 92 genau dieses vorrangige Ziel jedoch zu unterlaufen sucht und damit die Bestrebungen des TPEE konterkariert. Der Bebauungsplan verfolgt nicht das Ziel, die Möglichkeiten einer CO2-freien Energiegewinnung auf dem Winterstein durch Windenergieanlagen auszuschöpfen, sondern ihren Bau zu beschränken, zu erschweren oder gleich ganz zu verhindern. Von Größe, Geländestruktur und Windhöffigkeit ist das Wintersteingebiet – auch für Laien leicht zu erkennen – prädestiniert für eine deutlich höhere Anzahl an Windenergieanlagen. Die klimabedingte Zerstörung weiter Waldbereiche in diesem Gebiet lässt die Errichtung eines Windparks sogar ohne große Rodungen zu. Die Notwendigkeit von Windenergieanlagen für die Energiewende und den Schutz des Klimas wurde, ebenso wie der finanzielle Vorteil von Windenergieanlagen für die Kommunen, inzwischen ausreichend thematisiert.
Unsere Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 92:
- Der Bebauungsplan Nr. 92 verfolgt das Ziel, den Bau von Windenergieanlagen auf lediglich DREI Anlagen zu beschränken, was dem Sinn des Vorranggebietes widerspricht. Das Windvorranggebiet auf dem Winterstein ist das größte und windstärkste im gesamten Regionalverband und zweifellos in der Lage deutlich mehr Windenergieanlagen aufzunehmen. Nach unserer Einschätzung und Recherche dürften sicherlich über ZEHN Windenergieanlagen möglich sein, ohne andere Nutzungen zu beeinträchtigen. Energiegewinnung, Naturschutz und Freizeitnutzung lassen sich im Windvorranggebiet auf dem Winterstein problemlos verbinden. Die Reduzierung auf nur drei Anlagen begrenzt auf unzulässige Weise den erzielbaren Energieertrag, macht den Standort wirtschaftlich unattraktiv und dient somit lediglich der Verhinderung eines Windparks.
- Wie die Begrenzung der Anlagenzahl, so ist auch die Begrenzung der Nabenhöhe auf 145 m willkürlich festgesetzt. Eine Begründung für diese Einschränkung erfolgt nicht, weshalb davon auszugehen ist, dass auch diese Einschränkung lediglich dazu dient, den Standort unattraktiv zu machen. Viele heute gebaute Windenergieanlagen überschreiten diese vorgegebene Nabenhöhe. Bekanntermaßen lässt sich durch höhere Anlagen der Energieertrag steigern oder die Anzahl der Anlagen bei gleichbleibendem Energieertrag verringern. Höhere Anlagen reduzieren außerdem die Gefahr des Vogelschlags.
- Nach unserer Einschätzung sind weitere technische Vorgaben sachlich nicht nachvollziehbar oder dienen wiederum der Abschreckung möglicher Investoren. Die Vorgabe von 45 m zwischen Fundament und Rotorspitze ist genauso unsinnig wie eine Festlegung der Gesamthöhe auf 245 m. Bei der vorgegebenen Nabenhöhe von 145 m kommt keine aktuelle Windenergieanlage auch nur in die Nähe dieser Werte. Außerdem ist es kontraproduktiv, die für den Bau der Anlagen notwendigen Wege wieder vollständig zurückzubauen, denn Zufahrten für evtl. erforderliche Wartungs- oder Reparaturarbeiten sind schließlich zu gewährleisten. Dies gilt besonders auch deshalb, weil am Winterstein keine neuen Wege erforderlich sind, sondern lediglich vorhandene Wege befestigt und an manchen Stellen verbreitert werden müssen. Die Verpflichtung zum vollständigen Rückbau der Anlagen nach 30 Jahren behindert unnötig ein mögliches Repowering. Auch nach 30 Jahren wird die Windkraft noch für eine CO2-neutrale Energiegewinnung benötigt werden.
Aufgrund der rigiden und willkürlichen Begrenzung der Anzahl an Windenergieanlagen und der anderen Restriktionen, sehen wir in diesem Bebauungsplan eine Verhinderungsstrategie von Windenergieanlagen auf dem Winterstein, die mögliche Investoren abschrecken soll. Damit setzen die herrschenden Vertreter der Anliegerkommunen ihre seit Langem bestehende Blockadepolitik fort und nehmen das Fortschreiten des Klimawandels, die extrem zunehmende Schädigung des Waldes – auch auf dem Winterstein – und das Hinauszögern der Energiewende billigend in Kauf. Eine solche Blockadehaltung ist unverantwortlich in einer Zeit, in der alles getan werden muss, um die Klimakrise noch beherrschbar zu halten.
Friedberg, August 2020
(Querstellen hat bei einem Spaziergang im Juni 2020 Teile des Windvorranggebietes auf dem Winterstein erkundet und nach weiteren geeigneten Windradstandorten Ausschau gehalten. Das vorläufige Ergebnis der Erkundung haben wir auf einer Karte des Windvorranggebietes Winterstein festgehalten.)